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Anschlussgebühren      
         
Reglement über Anschlussgebühren und Erschliessungskosten    
Anhang zum Reglement vom 1. Mai 1994 über die Abgabe elektrischer Energie und der Änderung des Gebührenreglements mit dem Beschluss des Vorstandes vom 31. Oktober 2019.
Diese Gebühren gelten ab dem 1.1.2020      
         
Gestützt auf Art. 6 des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz sind pro Haus- Gewerbeanschluss folgende Anschlussgebühren fällig:
         
Neuanschlüsse ans Niederspannungsnetz, sowie bei Neubau einer bestehenden Liegenschaft.
         
Nebst sämtlichen Kosten für die Hauszuleitung (Tiefbau und Kabelkosten) ab einer Stammleitung oder Verteilkabine sind folgende Anschlussgebühren zu entrichten:
(alle Kosten ohne MWSt.)      
         
Die Anschlussgebühren werden aufgrund der benötigten Anschlusssicherungen erhoben (HAK):
         
1.0 Anschlussgebühren Wohnhausanschluss :      
         
  Neubauten ( Min 40A, 3L) Pro Ampere 150.-  
inklusive 1 Zähler ( Min 40A, 3L)  
  Für jeden weiteren Zähler   300.-  
(jeder muss einzeln abgesichert werden)  
         
  Hausteilung / Wohnung mit separatem HAK Pro Ampere 150.-  
inklusive 1 Zähler ( Min 40A, 3L)  
  Für jeden weiteren Zähler   300.-  
(jeder muss einzeln abgesichert werden)  
         
  Hausteilung / Wohnung gemeinsamer HAK Pro zusätzlichem Ampere 150.-  
( Min 40A, 3L)  
  Pro zusätzlichem Zähler   300.-  
(Jeder muss einzeln abgesichert werden)  
         
1.1 Erweiterung des Anschlusses      
  Differenz zwischen der vormaligen Absicherung und der neu gewünschten Absicherung. Pro zusätzlichem 150.-  
zum Beispiel, erhöhung von 25A auf 40 A = 15 x 150.- = 2'250.- exkl. MwSt Ampere  
  Pro zusätzlichem Zähler   300.-  
(Jeder muss einzeln abgesichert werden)  
         
         
         
Plus sämtlichen Kosten für die allfällig erforderliche Verstärkung der Hauszuleitung (Tiefbau und Kabelkosten) ab der Stammleitung oder Verteilkabine (alle Kosten ohne MWSt.)
         
Diese Gebühren gelten auch für separat gemessene Wohnungs- bzw. Hausteile, die als Kleingewerbe genutzt werden (z.B. Büros, Praxen etc.)
         
         
2 Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe
         
Die Anschlussgebühren werden aufgrund der benötigten Anschlusssicherungen erhoben (HAK):
         
2.0 Anschlussgebühren :      
         
  Neubauten ( Min 40A, 3L) Pro Ampere 150.-  
inklusive 1 Zähler ( Min 40A, 3L)  
  Für jeden weiteren Zähler   300.-  
(muss einzeln abgesichert werden)  
         
2.1 Erweiterung des Anschlusses      
  Differenz zwischen der vormaligen Absicherung und der neu gewünschten Absicherung.
zum Beispiel, erhöhung von 25A auf 40 A = 15 x 150.- = 2'250.- exkl. MwSt
Pro zusätzlichem Ampere 150.-  
  Für jeden weiteren Zähler   300.-  
(muss einzeln abgesichert werden)  
         
         
Plus sämtlichen Kosten für die allfällig erforderliche Verstärkung der Gewerbezuleitung (Tiefbau und Kabelkosten) ab der Stammleitung oder Verteilkabine (alle Kosten ohne MWSt.)  
         
         
2.2. Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe mit Wohnungen
         
Die Anschlussgebühr wird als der Summe der festgelegten Beiträge gemäss vorstehenden Art. 1. und 2. der erforderlichen Anschlusssicherung sowie aufgrund der Anzahl Wohnungen berechnet.

 

Dienstleistungspreise

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