Drucken

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, die im Versorgungsgebiet als Besitzer von Eigenheimen oder Betrieben wohnhaft sind und über zugeteilte Messanlagen elektrischen Strom beziehen.

MieterInnen von Liegenschaften resp. Wohnungen können die Mitgliedschaft erwerben, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Versorgungsgebiet wohnhaft sind.

Durch Ihre Mitgliedschaft bekommen Sie Gelegenheit an der Generalversammlung der Genossenschaft Elektra teilzunehmen. Sie erhalten Einblick in die Organisation und Arbeit der Stromversorgung und können mitbestimmen.

Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Anmeldung mit der Verpflichtung zur einmaligen Zahlung von Fr. 100.-.

Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Walter Welti, Präsident Tel. 056 250 40 75

 

Antrag auf Mitgliedschaft